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Über mich

Mein beruflicher Werdegang in Kürze:


  • 2016
    Gründung der Firma Elektrokontroll GmbH (EFGmbH)
  • 2015 - 2016
    Elektrosicherheitsberater/Projektkalkulator, Firma Kohler Elektro Bern
  • 2015
    Sicherheitsberater mit FA
  • 2014 - 2015
    Ausbildung zum Sicherheitsberater
  • 2007 - 2015
    Elektro-Service-Monteur, Studer Söhne Visp
  • 2001 - 2007
    Elektromonteur, Firmen Kohler Elektro, Zysert Elektro Bern
  • 1997 - 2001
    Berufslehre als Elektromonteur, Elektro Gruber St.Niklaus

  • Kurse und Seminare:


  • 2017
    NIN Update ++
  • 2017
    Prüfung von Photovoltaikanlagen
  • 2015
    Update NIN 2015
  • 2015
    Elektro- Sicherheitsberater Abschlussprüfung Juni 2015 mit FA
  • 2014
    R&M Freenet UKV-Projektleiter Certificate
  • 2014
    Workshop UKV-Messung Sintrel Electronic AG
  • 2013
    B-WLAN Studerus
  • 2011
    BKS Kurs, AMP, UKV Anlagen, Messung und Installation
  • 2010
    Rène Koch Gegensprechanlagen Programmierung und Installation
  • 2010
    Servicemonteur 1
  • 2010
    Mobatime, Programmierkurs
  • 2010
    Update NIN 2010
  • 2005
    Update NIN 2005
  • Simon Fux

    Geschäftsführer

    Elektro-Sicherheitsberater

    Warum Kontrollen

    Elektrokontrollen

    Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 ist der Eigentümer einer elektrischen Anlage verantwortlich für die Sicherheit seiner Anlagen. Der Eigentümer ist verpflichtet, diese periodisch kontrollieren zu lassen. Diese Kontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden (d. h: Eine Firma, die weder an der Planung, der Durchführung oder der Erstellung beteiligt war.)


    Was wird kontrolliert?

    Die Kontrolle umfasst sämtliche Installationen in einem Gebäude vom Sicherungskasten bis zur letzten Steckdose, Leuchten oder Verbraucher. Kontrolliert wird gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen (NIV, NIN, WV).


    Falls Mängel vorhanden sind, sind diese durch einen konzessionierten Elektroinstallateur innert Frist beheben zu lassen.

    Wann wird kontrolliert?

    Je nach Gebäudeart wird die Kontrolle jedes Jahr, alle fünf, zehn oder zwanzig Jahre durchgeführt. Bei Handänderungen darf die letzte Kontrolle maximal fünf Jahre zurück liegen. Bei elektrischen Neuinstallationen, ausgenommen im Wohnungsbau, ist zwingend eine unabhängige Abnahmekontrolle erforderlich.


    Wozu wird kontrolliert?

    Die Kontrolle dient der frühzeitigen Erkennung von mangelhaften und gefährlichen Elektroinstallationen. Es gilt diese rechtzeitig zu erkennen und zu beheben. Nachstehend einige Beispiele von gefährlichen Installationen.

    Impressionen

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    Preise 2023

    Einfamilienhaus
    CHF 350.00*
    MFH Allgemein p. Zählerkreis

    CHF 290.00*

    MFH Sammelauftrag p. Wohnung

    CHF 210.00*

    Eigentum im Stockwerkeigentum

    CHF 260.00*

    Gewerbebetrieb klein

    Offerte

    Gewerbe Mittel/Gross

    Offerte

    Landwirtschaft klein inkl. Wohnteil

    Offerte

    Landwirtschaft klein exkl. Wohnteil

    Offerte

    Landwirschaft Mittel/Gross

    Offerte

    Tagespauschale CHF 1'200.00
    Stundenansatz CHF 125.00
    * Pauschalpreis 5 Mängel, jeder weitere CHF 10.00
    * ohne EV Ladestationen CHF 120.00
    * ohne PV-Anlagen bis 30 kW CHF 360.00

    Mängel die eine Nachkontrolle erfordern werden im Stundenansatz verrechnet

    Die Preise verstehen sich exkl. MwSt.


    Agenda

    Kontakt

    Anfrage für elektrische Kontrolle:


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    Ihre eingegebenen Informationen sind vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben!


    ELEKTROKONTROLL FUX GmbH


    Erbji 10

    3924 St.Niklaus


    Tel.: 027 55 88 701
    Mobil: 076 210 50 50
    Mail: info@efgmbh.ch